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WAHLARZT

Als Wahlärztin habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen und kann somit nicht direkt mit diesen abrechnen. Ich stelle für meine Leistung eine Honorarnote aus. Diese ist zunächst vom Patienten zu bezahlen. Sie kann nachfolgend bei der Krankenkasse eingereicht werden und üblicherweise bekommen Sie bis zu 80% des Betrages, den ein Kassenvertragsarzt für dieselbe Leistung erhält, rückerstattet.

Wenn Sie über eine private Krankenversicherung verfügen, so besteht die Möglichkeit, die Differenz zwischen Krankenkasse und Privathonorar rückerstattet zu bekommen.

Abrechnung

Honorarnoten können in meiner Ordination in

- BAR oder per BANKOMATKARTE

bezahlt werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Bezahlung per Rechnung derzeit nicht möglich ist!

Auf Wunsch übernehmen wir gerne das Einreichen der Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse für Sie!

Krankmeldungen, Rezepte und Formulare

Eine Krankmeldung erfolgt wie gewohnt. Sie erhalten ein Exemplar für den Arbeitgeber, während wir das zweite an Ihre Krankenkasse übermitteln.

Auch Wahlarztrezepte können Sie wie gewohnt in jeder Apotheke einlösen. Sie bezahlen nur die übliche Rezeptgebühr.

Auch bei den Formularen für die Überweisungen zu Fachärzten, Transportscheinen, Bestätigungen usw. ergibt sich für sie kein Unterschied.

Sie haben noch weitere Fragen rund um das Thema Wahlarzt, Tarife, Abrechnung etc.?

Gerne beraten wir Sie telefonisch!

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